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1996, Zeitschrift für Rechtssoziologie
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70 pages
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Zusammenfassung: Nach einem Blick auf die allemeine Globalisierungsdebatte werden zehn Thesen zur Rolle des Rechts im Prozeß der Globalisierung Formuliert. Im Anschluß wird gezeigt, wie mit Hilfe der wichtigsten theoretischen Ansätze der Rechtsoziologie Globalisierungsphänomene erfaßt werden können.
Recht und Diversität, 2020
Der Nationalstaat erhält in jüngerer Zeit wachsende Konkurrenz bei der Rechtsetzung. Supranationale Organisationen wie die Europäische Union schaffen ebenso eigene Regelwerke und Normierungen wie Privatpersonen oder Vereinigungen, wie dies beispielsweise bei Handelskammern der Fall ist. So entsteht eine große Vielfalt von Rechtsquellen. Verstärkt treten auch Gerichte auf supra-sowie internationaler Ebene, etwa der Europäische Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, hinzu. Zudem verlagert sich die Entscheidung vor allem transnationaler Streitigkeiten zunehmend auf Schiedsgerichte, d. h. nichtstaatliche Gerichte, die aufgrund einer privaten Abrede der Parteien über den jeweiligen Streit in Form eines Schiedsspruches entscheiden. Es treten somit private neben staatliche Gerichte, sodass sich Rechtsprechung und Rechtsfortbildung auf verschiedene und teilweise konkurrierende Instanzen verteilen. Gerade im Bereich des Privatrechts ist freilich ein Pluralismus von Rechtsquellen kein neues Phänomen. 2 Betrachtet man vor allem die Rechtsgebiete, die die Beziehungen der Rechtssubjekte untereinander regeln, also vom 1 Der Beitrag basiert auf Nina Dethloff, Zusammenspiel der Rechtsquellen aus privatrechtlicher Sicht, in: Andreas Paulus et al. (Hg.), Internationales, nationales und priva
2013
Der Text benennt die wesentlichen Herausforderungen der Demokratie unter Globalisierungsbedingungen. Die Globalisierung fördert die weltweite Verbreitung der Demokratie, höhlt sie jedoch zugleich aus und unterminiert ihren Bestand. Der Beitrag geht zunächst den Gründen für diese paradoxe Situation nach. In einem weiteren Schritt wird das Konzept der global governance als wichtigster Versuch der letzten Jahrzehnte, neue globale Steuerungsmechanismen zu erfinden, analysiert und die Frage nach seiner Leistungsfähigkeit gestellt. Wiewohl Netzwerkstrukturen auf der Mesoebene der Weltgesellschaft eine wichtige Rolle spielen, bieten sie doch-so die These-keinen Ersatz für eine Weltordnung. Dieser Befund führt zu der Frage, ob und inwiefern eine Demokratie auf Weltebene als Gegengewicht zu einer globalisierten Wirtschaft denkund realisierbar ist. Abschließend werden die so gewonnenen Einsichten sozialethisch gebündelt, und es wird gefragt, welchen Beitrag die katholische Kirche, die seit längerem die Errichtung einer politischen Weltautorität fordert, leisten kann.
Weltstaat und Weltstaatlichkeit, 2000
I Verfassung, Organisation , Gesellschaft 3 II Demokratie, Staat, Weltrecht 8 III Legitimationskrise des Turbokapitalismus 20 IV Europa -Ausbruch einer Legitimationskrise 30 V Auswege? 38 Regionalregimes 45 Globalregimes 48 Seit den 90er Jahren gibt es im internationalen Recht, sogar im internationalen Privatrecht, inzwischen auch in Politikwissenschaften und International Relations eine Inflation im Gebrauch des Verfassungsbegriffs. Zwar hat der Europäische Gerichtshof schon in den 60er Jahren die Verträge der Europäischen Gemeinschaft als charte constitutionelle bezeichnet und das Bundesverfassungsgericht hat gleich darauf davon gesprochen, die Verträge seien "gewissermaßen die Verfassung" der Gemeinschaft. 1 Auch die UN-Charta orientiert sich gleich in ihrer Präambel am Text der US-amerikanischen Verfassung. Aber erst seit 1989 gilt in einem signifikanten Teil der juristischen und politikwissenschaftlichen Literatur alles, was eine irgendwie eigene Ordnung mehrstufiger Normen ausgrenzt, als Verfassung, Verfassungsregime oder Konstitutionalisierung, so dass nicht nur von einer Menschen-und Völkerrechtsverfassung (Tomuschat, Frowein, Habermas) von global constitutionalism oder einer Globalverfassung (Fischer-Lescano), manchmal sogar mit Blick auf die UN-Charta von der einen und einzigen global constitution (Fassbender, Dupuy) die Rede ist, sondern auch von der Weltwirtschaftsverfassung (Langer, Petersmann), der Verfassung des globalen Sportsystems, des internationalen Privatrechtsverkehrs, des Gesundheitssystems, des Tourismus, der Wissenschaft, des Internet (Teubner) usw., -und in Europa ist gerade ein Vertrag gescheitert, der sich selbst "Verfassung" nennt. Angesichts der semantischen Pluralisierung des Verfassungsbegriffs fragt sich, was eigentlich eine Verfassung ist und ob es wenigstens einen roten Faden gibt, der sich durch alle Verwendungsweisen des Sprachspiels "Verfassung" hindurch zieht? Es gibt ihn, wie wir 1 BverfG 22, 293 (296).
Verfassung in Recht und Übersee, 1976
Österreichische Zeitschrift für Politikwissenschaft
Der Diskussionsbeitrag beschreibt den Megatrend Demokratisierung in Verbindung mit einer permanenten Ausweitung des „demos“ in Form der Inklusion von gesellschaftlichen Teilen, die davor aus Gründen des Geschlechts, der Ethnizität („Rasse“) und/oder der religiösen oder auch politischen Überzeugung exkludiert waren. Demokratien – definiert nach den konzeptionellen Kriterien Schumpeters und Dahls – werden aber nunmehr durch die Implikationen des wachsenden Ungleichgewichts zwischen einer globalisierten Ökonomie und der abnehmenden Fähigkeiten einer staatlich limitierten Demokratien herausgefordert. Die Folge ist eine abnehmende Politikfähigkeit der Nationalstaaten und damit einer ausschließlich staatlich definierten Demokratie.
Recht im Kontext, die Schriftenreihe des gleichnamigen Projekts am Wissenschaftskolleg zu Berlin, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Recht neu im Kontext seiner Nachbardisziplinen zu verorten und es, aus einer genuin juristischen Perspektive, mit den übrigen Geistes-, Sozialund Kulturwissenschaften ins Gespräch zu bringen. Das vom Berliner Senat geförderte Projekt verfolgt in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen individuellen und institutionellen Partnern ein aggiornamento deutscher Rechtswissenschaft in globalem Kontext. Dabei geht es um zweierlei: die internationale Öffnung und die stärker vernetzte Interdisziplinarität der Rechtswissenschaft in Deutschland. Im Zentrum steht die Frage nach den begrifflichen Grundlagen und sozialen Kontexten des Rechts in einer Welt, in der das kompetitive, aber auch komplementäre Neben-und Miteinander verschiedener Rechtssysteme und normativer Ordnungen Teil des Alltags sind. Mit seinem am Forum Transregionale Studien angebundenen Postdoktorandenprogramm Rechtskulturen: Konfrontationen jenseits des Vergleichs integriert Recht im Kontext als Netzwerk interdisziplinärer Rechtsforschung systematische und regionalwissenschaftliche Ansätze. Konzipiert mit dem Ziel, ein Milieu anspruchsvoller rechtswissenschaftlicher Grundlagenforschung zu etablieren, wurde mit Recht im Kontext ein Stil des Austauschs über aktuelle Forschungsfragen geprägt, der es Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftlern erlaubt, sich im engeren Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen des eigenen Fachs ebenso wie anderer Disziplinen die Kontexte eigener und fremder Rechtsordnungen zu erschließen und im Gespräch mit einer interessierten Öffentlichkeit dem Eigensinn des Rechts und seiner Wissenschaft auf der Spur zu bleiben. Dieter Grimm Alexandra Kemmerer Christoph Möllers 6 7 Vorwort Die vielfach binnendifferenzierte Rechtswissenschaft bedarf des intradisziplinären Gesprächs, um sich ihrer selbst zu vergewissern. Der zweite Band der Schriftenreihe Recht im Kontext dokumentiert Vorträge des Berliner Seminars Recht im Kontext, die im Rahmen eines solchen Gesprächs im Wissenschaftskolleg zu Berlin gehalten und diskutiert wurden. Ohne Publikationszwang, dafür mit Mut zum Risiko und Lust an der intellektuellen Auseinandersetzung. Ergänzt werden diese Beiträge durch Überlegungen zur Internationalisierung und Transnationalisierung der Rechtswissenschaft, die am Forum Transregionale Studien zur Debatte standen, unter dessen Dach seit 2011 das von Recht im Kontext initiierte Programm Rechtskulturen beheimatet ist. Die Autorinnen und Autoren geben Einblick in aktuelle Forschung. Anders als im ersten Band kommen diesmal ausschließlich juristische Subdisziplinen zu Wort. Das spiegelt eine Lernerfahrung, die wir mit Recht im Kontext machen durften. Erweiterung braucht Vertiefungund klare Begrenzung. Grenzen können überwunden, müssen aber erst einmal gesetzt werden. Irritationen von Außen sind wichtig, die Kraft der Irritation durch das vermeintlich Nächstliegende sollte man indes nicht unterschätzen. Die fruchtbare Einbindung in internationale wie interdisziplinäre Gesprächszusammenhänge setzt eine reflexive Disziplinarität voraus, die in intradisziplinären Begegnungen und Konfrontationen gewagt und kultiviert wird. Recht im Kontext fördert und fordert solche Begegnungen. Im Alltagsleben der Juristischen Fakultäten sind sie rar geworden. Bei Ausflügen in andere Rechtswissenschaftskulturen, etwa an amerikanische Law Schools, wird das intradisziplinäre Gespräch oft als anregend empfunden, eine Verankerung in der institutionellen Kultur der deutschen Rechtswissenschaft findet es bislang jedoch kaum. Recht im Kontext verfolgt Anliegen, deren Relevanz der Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen "Perspektiven der Rechtswissenschaft in Deutschland" vom November 2012 nachdrücklich unterstrichen hat: die internationale Öffnung und die stärker vernetzte Interdisziplinarität (und damit reflexive Disziplinarität) der Rechtswissenschaft in Deutschland. Konzipiert mit dem Ziel, ein Milieu anspruchsvoller Grundlagenforschung zu etablieren, wurde mit Recht im Kontext ein Stil des Austauschs über aktuelle Forschungsfragen geprägt, der es deutschen Rechtswissenschaftle-Vorwort
2007
Werden Konflikte uber internationale Rechtsnormen heute verstarkt unter Berucksichtigung rechtsstaatlicher Prinzipien ausgetragen? Die Frage, ob eine solche Form der Judizialisierung beobachtet werden kann, wird in der Literatur zumeist dadurch versucht zu beantworten, indem internationale Streitverfahren formal auf ihre Gerichtsformigkeit hin analysiert werden. Die ebenso wichtige Frage, ob diese Verfahren auch von den Akteuren genutzt werden, wird jedoch bisher nur unzureichend beantwortet. Das vorliegende Papier stellt daher einen analytischen Rahmen vor, mithilfe dessen sowohl internationale Streitverfahren als auch das Verhalten der Akteure auf ihre Judizialisierung hin untersucht werden konnen.
2012
Zugleich beinhaltet aber die alleinige Betonung von Rechtsstaatlichkeit die Gefahr, dass die notwendigen Verknüpfungen zu anderen Dimensionen von menschlicher Sicherheit und Entwicklung übersehen werden. Das programmatische Dokument des UN-Generalsekretärs will deshalb das gemeinsame Verständnis von Rechtsstaatlichkeit weiterentwickeln; dieses Spotlight prüft den Nutzen und erwägt die möglichen Rückschläge und Fallen in der Debatte.
JURA - Juristische Ausbildung, 2013

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Politik der globalisierung, 1998
Wandlungen im Öffentlichen Recht, 2020
Bonvin, Kohler und Sitter-Liver (Hrsg.), S, 2004
Zeitschrift für Rechtssoziologie, 1996
Edition Moderne Postmoderne, 2007
Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 2011
Wirtschaftsdienst, 2007
"Quaderni fiorentini per la storia del pensiero giuridico moderno", 2018
IABLIS Jahrbuch für europäische Prozesse, 2004
In: Karina Theurer und Wolfgang Kaleck (Hg.): Dekoloniale Rechtskritik und Rechtspraxis. Baden-Baden: Nomos, 2020, 11–56.
Journal für Rechtspolitik, 2009